Glas ist eine der Positionen, bei denen ein Leistungsverzeichnis am schnellsten auseinanderläuft. Wird die Glasausschreibung zu vage formuliert, kalkuliert jeder Bieter eine andere Scheibe — und der günstigste setzt den einfachsten Aufbau an. Das Ergebnis sind Angebote, die sich nicht vergleichen lassen, und im schlimmsten Fall eine unterdimensionierte Verglasung. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Funktion, Norm, Glasaufbau, Nachweise und Schnittstellen so beschreiben, dass das Leistungsverzeichnis trägt und der Wettbewerb fair bleibt.
Warum vage Glaspositionen teuer werden
Eine Position wie „Isolierglas, 2-fach, Ug 1,1” lässt fast alles offen. Sie sagt nichts über die Funktion (Absturzsicherung, Schallschutz, Sonnenschutz), nichts über die geforderte Glasart und nichts über den zu erbringenden Nachweis. Bieter müssen also raten oder mit Annahmen kalkulieren — und Annahmen sind im Wettbewerb immer die günstigsten. Der eine kalkuliert Floatglas, der andere ESG, der dritte VSG. Drei Preise, drei Produkte, kein Vergleich. Spätestens im Nachtrag oder im Schadensfall holt diese Lücke das Projekt wieder ein. Eine präzise Leistungsbeschreibung kostet in der Planung etwas Zeit, verhindert aber Nachträge, Bemusterungsschleifen und Unterdimensionierung.
Schritt 1: Funktion vor Produkt beschreiben
Schreiben Sie aus, was das Glas leisten soll — nicht zuerst, wie es heißt. Die Funktion ist die belastbarste Grundlage, weil sie auf die Norm und den Nachweis verweist und dem Bieter keinen Interpretationsspielraum lässt. Typische Funktionen sind Absturzsicherung, Überkopfverglasung, begehbares Glas, Schallschutz, Sonnenschutz, Brandschutz oder Einbruchhemmung. Aus der Funktion ergibt sich die geforderte Glasart fast zwangsläufig: Eine Absturzsicherung verlangt VSG, eine Überkopfverglasung in der Regel VSG aus TVG, eine reine Sicherheitsanforderung gegen Verletzung oft ESG. Wer die Funktion sauber benennt, verhindert, dass ein formal billigeres, aber ungeeignetes Glas eingesetzt wird. Welche Glasart zu welcher Anforderung passt, ist in der Materialauswahl ESG/VSG/TVG ausführlich beschrieben.
Schritt 2: Norm und Lastannahmen benennen
Die Funktion verweist auf die zugehörige Norm — und die gehört ins Leistungsverzeichnis. Für die Bemessung tragender und sicherheitsrelevanter Verglasungen ist das die DIN 18008. Sie ist nur dann nachweisbar erfüllbar, wenn die Lastannahmen vollständig vorliegen: Eigengewicht, Wind, Schnee, Holm- und Nutzlasten, Klimalasten im Scheibenzwischenraum sowie gegebenenfalls Stoßlasten bei absturzsichernden Verglasungen. Fehlen diese Angaben, kalkuliert jeder Bieter mit eigenen Annahmen, und die Vergleichbarkeit ist dahin. Geben Sie außerdem Einbausituation und Lagerung an — linienförmig, punktgehalten, allseitig oder zweiseitig gelagert —, weil die Lagerung die erforderliche Glasdicke maßgeblich beeinflusst. Unvollständige Lastannahmen sind eine der häufigsten Ursachen für Glasstatik-Fehler.
Schritt 3: Den Glasaufbau eindeutig spezifizieren
Erst nach Funktion und Norm wird der Glasaufbau beschrieben — und zwar schichtweise von außen nach innen. Eine eindeutige Spezifikation benennt jede Scheibe nach Glasart und Dicke, die Zwischenschichten und den Scheibenzwischenraum. Die folgende Tabelle zeigt die Angaben, die eine vergleichbare Position braucht.
| Parameter | Beispielangabe | Warum relevant |
|---|---|---|
| Glasaufbau (außen → innen) | 8 ESG / 16 SZR / 33.2 VSG | Legt Festigkeit und Funktion fest |
| Zwischenschicht VSG | PVB oder steifere Folie | Beeinflusst Resttragfähigkeit |
| Gasfüllung SZR | Argon, Füllgrad | Bestimmt Ug-Wert |
| Bauphysikalische Werte | Ug, g-Wert, Rw | Macht Anforderung prüfbar |
| Kantenausführung | geschliffen / poliert | Sichtbarkeit und Glasfestigkeit |
| Maßtoleranzen | nach Produktnorm | Vermeidet Passungsstreit |
Wichtig ist, geforderte Kennwerte (Ug, g-Wert, Rw) als Anforderung an das fertige Bauteil zu formulieren, nicht nur als Eigenschaft einer Einzelscheibe. So bleibt nachvollziehbar, was am eingebauten Element tatsächlich erreicht werden muss.
Schritt 4: Nachweise und Dokumentation fordern
Eine Spezifikation ist nur so viel wert wie ihr Nachweis. Fordern Sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich die Dokumente, die die geforderten Eigenschaften belegen: den statischen Nachweis nach DIN 18008 für tragende und sicherheitsrelevante Verglasungen, Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach den geltenden Produktnormen, Prüfzeugnisse für Schall-, Brand- oder Einbruchschutz sowie — bei nicht geregelten Bauarten — den Hinweis auf eine erforderliche Zustimmung im Einzelfall oder eine allgemeine Bauartgenehmigung. Legen Sie fest, wer den Nachweis erbringt und wann er vorliegen muss: vor Fertigung, nicht erst auf der Baustelle. Ohne diese Festlegung verschiebt sich die Verantwortung unbemerkt, und im Streitfall fehlt das prüffähige Dokument.
Schritt 5: Schnittstellen sauber abgrenzen
Glas versagt selten allein — es versagt an der Schnittstelle. Klären Sie im Leistungsverzeichnis, wo die Glasposition endet und wo Rahmen, Unterkonstruktion, Befestigung und Abdichtung beginnen. Typische Schnittstellen sind der Übergang zum Fenster- oder Fassadenbauer, die Verklotzung und Lagerung, die Anschlüsse an den Baukörper und die Frage, wer die Bauwerksabdichtung verantwortet. Ungeklärte Schnittstellen führen zu Lücken, in denen sich später niemand zuständig fühlt — oder zu doppelt kalkulierten Leistungen, die das Angebot verteuern. Benennen Sie außerdem die Verantwortung für Aufmaß und Endmaße: Wer misst, der haftet für die Passung. Eine eindeutige Abgrenzung hier ist genauso wichtig wie die Glasspezifikation selbst.
Häufige Stolperstellen im Leistungsverzeichnis
Einige Fehler treten immer wieder auf. Die Ausschreibung „oder gleichwertig” ohne definierte Mindestanforderung öffnet Tür und Tor für Substitution nach unten — besser sind nachprüfbare Kennwerte statt Produktnamen. Häufig fehlt der Hinweis auf die Funktion, sodass formal korrektes, aber ungeeignetes Glas durchrutscht. Auch der Verzicht auf geforderte Nachweise ist verbreitet, ebenso unklare Toleranzen und fehlende Angaben zur Lagerung. Und nicht zuletzt: Wer den Ug-Wert fordert, aber den g-Wert vergisst, bekommt im Zweifel eine sommerlich überhitzte Fassade. Eine Position, die Funktion, Norm, Aufbau, Kennwerte, Nachweis und Schnittstelle benennt, schließt diese Lücken systematisch.
Unsere Rolle
GlasLotsen verkauft kein Glas und vertritt keinen Hersteller. Wir prüfen Glaspositionen im Leistungsverzeichnis neutral und ordnen ein, ob Funktion, Norm, Glasaufbau, Kennwerte, Nachweise und Schnittstellen vollständig und widerspruchsfrei beschrieben sind. Dabei zeigen wir, wo Annahmen die Angebote auseinanderlaufen lassen, wo Unterdimensionierung droht und welche Nachweise fehlen — herstellerunabhängig und prüffähig dokumentiert. Auf Wunsch vermitteln wir geeignete Hersteller und Verarbeiter, ohne an einer bestimmten Lösung verdient zu sein. So entsteht ein Leistungsverzeichnis, das vergleichbare Angebote erzeugt und im Schadensfall trägt. Eine Beratung anfragen können Sie jederzeit.
Häufige Fragen
Sollte ich Produktnamen oder Kennwerte ausschreiben? In der Regel Kennwerte. Produktnamen mit dem Zusatz „oder gleichwertig” sind schwer prüfbar und laden zur Substitution nach unten ein. Definieren Sie Funktion, Glasart, Aufbau und nachprüfbare Werte (Ug, g-Wert, Rw) — das hält den Wettbewerb fair und die Anforderung belastbar.
Wer trägt die Verantwortung für die Glasstatik im LV? Das müssen Sie im Leistungsverzeichnis eindeutig zuordnen. Je nach Projekt erbringt den Nachweis nach DIN 18008 der Tragwerksplaner, ein Fachingenieur oder der Glasverarbeiter mit entsprechender Befähigung. Wichtig ist, dass die Zuständigkeit benannt und der Nachweis vor Fertigung prüffähig vorliegt.
Warum reicht der Ug-Wert allein nicht aus? Der Ug-Wert beschreibt nur den Wärmeverlust. Für eine vollständige Position gehören je nach Funktion auch der g-Wert (Sonnenschutz), das Schalldämmmaß Rw und der statische Aufbau dazu. Wer nur den Ug-Wert fordert, riskiert sommerliche Überhitzung oder unzureichenden Schallschutz trotz formal erfüllter Position.